November 2008: Kleine Anfrage an Landesregierung
Die Gewässer Teltowkanal/ Machnower See/ Griebnitzsee sind seit Jahren stark mit Schadstoffen belastet.
Die Gewässerqualität hat sich seit Jahren nicht verbessert und die angestrebte Gewässergüteklasse II scheint auch mittelfristig nicht erreicht zu werden. Das Land ist durch die Wasserrahmenrichtlinie
der EU verpflichtet, die Qualitätsverbesserung der Gewässer zu organisieren. Dabei muss auch die Öffentlichkeit mit einbezogen werden.
Ich frage die Landesregierung:
Für die Flussgebietseinheit Elbe, zu der die erwähnten Gewässer gehören, werden gemäß Wasserrahmenrichtlinie ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erarbeitet.
Für den Bewirtschaftungsplan, der wesentliche Inhalte des Maßnahmenprogramms enthält, sieht die
Wasserrahmenrichtlinie eine sechsmonatige Frist für die Anhörung der Öffentlichkeit vor.
Nach dem Brandenburgischen Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt darüber hinaus das Maßnahmenprogramm der Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), bei der die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Innerhalb der SUP wird ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht und der Entwurf des Maßnahmenprogramms werden öffentlich ausgelegt.
Die Anhörung der Öffentlichkeit zum Bewirtschaftungsplan und die Beteiligung der Öffentlichkeit innerhalb der strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm werden zeitgleich vom 22.12.2008 bis zum 22.6.2009 durchgeführt. Daher liegen noch keine Ergebnisse vor.
Mit In-Kraft-Treten der Wasserrahmenrichtlinie sind nicht mehr die LAWA-Güteklassen maßgebend,
sondern es soll der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Für den Teltowkanal als künstliches Gewässer gelten die Anforderungen des guten ökologischen Potenzials, die nicht denen eines natürlichen Gewässers entsprechen.
Zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden Maßnahmenprogramme umgesetzt, zunächst im Rahmen des ersten Bewirtschaftungsplans bis 2015. Maßnahmen, die sich auf den Teltowkanal auswirken, fallen in erster Linie in die Zuständigkeit des Landes Berlin.
Für das Land Brandenburg sind im Entwurf des Maßnahmenprogramms Vorschläge für das Rudower Fließ vorgesehen, das in Berlin in den Teltowkanal mündet. Ohne dass bereits Details feststehen, werden sie sich auf direkte Abwassereinleitungen sowie auf direkte und diffuse Nährstoffeinträge beziehen. Außerdem hat das Landesumweltamt Brandenburg bereits 2005 für Gesamtstickstoff die Überwachungswerte bei einer Reihe von Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe, darunter die Kläranlagen Waßmannsdorf und Stahnsdorf, von 18 auf 13 mg/l herabgesetzt. Im Fall Waßmannsdorf haben die Berliner Wasserbetriebe dagegen Klage eingereicht.
Die Belastung der Fische aus dem Teltowkanal, Machnower See und Griebnitzsee hat sich erfreulicherweise während der letzten zwei Jahrzehnte verringert. Belegt durch langjährige Untersuchungen liegen 2 die meisten Gehalte mittlerweile unterhalb der zulässigen Höchstmengen. Eine Ausnahme hiervon bilden die Stoffgruppen der Dioxine und der dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenyle (PCB). Die Substanzen reichern sich vor allem im Körperfett von Flussaalen an und können auf den menschlichen Organismus langfristig schädigende Auswirkungen haben. Ein umfangreiches Untersuchungsmonitoring zur Schadstoffbelastung von Aalen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB hat ergeben, dass Einzelbefunde eine Belastung aufweisen, im Ausnahmefall auch Höchstmengenüberschreitungen vorkommen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden
in Brandenburg empfehlen deshalb einen zurückhaltenden Verzehr von Havelaalen und zwar in Mengen von nicht mehr als 40 bis 50 g pro Woche (oder etwa 200 g pro Monat). Diese Empfehlung zur Verzehrsbeschränkung erfolgt aus Gründen der Vorsorge. Sie bedeutet
nicht, dass mit dem Verzehr größerer Mengen an Aalen bereits ein akutes gesundheitliches Risiko eingegangen wird. Die Empfehlung betrifft ferner nur Aale. In anderen Fischarten der Havelgewässer sind die aktuellen Gehalte der Schadstoffe so unbedeutend, dass zu einer einschränkenden Verzehrsempfehlung kein Anlass besteht. Mit Ausnahme des Griebnitzsees wird in den drei Gewässern kein gewerblicher Fischfang betrieben, so dass sich die Empfehlung vor allem an Angler richtet.
Entsprechend § 12 der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im
Land Brandenburg (Brandenburgische Badegewässerverordnung - BbgBadV) vom 6. Februar 2008
(GVBl. II S. 78) ist die Öffentlichkeit während der Badesaison über die Qualität des Badegewässers und insbesondere über das Vorliegen von evtl. Verschmutzungen zu informieren. Badegewässer werden entsprechend § 3 Abs. 1 der BbgBadV durch die zuständige Behörde der Landkreise und kreisfreien Städte (in der Regel die Gesundheitsämter) bestimmt und jährlich im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht (letzte Bekanntmachung des MLUV vom 9. April 2008 im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 18 vom 7. Mai 2008). Teltowkanal/ Machnower See/ Griebnitzsee sind keine Badegewässer entsprechend BbgBadV. Eine Überwachung und Bewertung hinsichtlich der Badegewässerqualität erfolgt für diese Gewässer nicht. Daher kann bezüglich des Badens in diesen Gewässern keine Empfehlung gegeben werden.
Mit der Badestelle Nr. 180, Stadtbad Park Babelsberg (Havel, Tiefer See), die sich unweit der Endung des Griebnitzsees befindet, wird ein Badegewässer ausgewiesen, das hinsichtlich der mikrobiologischen Parameter die strengen Vorgaben, die an ein Badegewässer gestellt werden, 2008 erfüllte. Das Baden an dieser Badestelle konnte daher über die gesamte Badesaison 2008 empfohlen werden.
Quelle
Landtag Brandenburg Drucksache 4/6998
4. Wahlperiode
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 2622
des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin
Fraktion der SPD
Landtagsdrucksache 4/6887