März 2007: Kleine Anfrage an die Landesregierung
Der Senat von Berlin vertritt die Auffassung, dass sich der Teltowkanal mit seinen Uferbereichen durchgängig als Erholungsraum mit vielfältigen Freizeitangeboten hervorragend eignet. Zur Aufwertung des Uferbereichs sieht z.B. das aus dem Landschaftsprogramm heraus entwickelte touristische Konzept der „20 Grünen Hauptwege“ Berlins einen durchgängigen Teltowkanal vor. Weiterhin wird der Teltowkanal schrittweise in das Netzt der Fahrradrouten Berlins integriert.
Ich frage die Landesregierung:
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der Teltowkanal ist nach Auffassung der Landesregierung kein touristisches Schwerpunktgebiet. Gleichwohl eignet sich der Teltowkanal in besonderer Weise als Erholungsraum insbesondere für die Bewohner des südlichen Berlins. Er ist aufgrund dieser Naherholungsfunktion, die die Region bereits ausübt, als Regionalpark „Der Teltow“ ausgewiesen.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der Teltowkanal weist bereits jetzt an seinen Ufern überwiegend unbefestigte Wanderwege auf. Der anal ist mit seinen Uferzonen überwiegend als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ein dem Berliner Vorgehen entsprechender Ausbau erfordert Eingriffe in diese Naturräume, die derzeit nicht abschließend bewertet werden können.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Unter der Voraussetzung einer positiven naturschutzfachlichen Bewertung kann die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Einsatz von Mitteln aus bestehenden Förderprogrammen zum Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zu Radwegen prüfen. Die Landesregierung würde diesbezügliche Förderanträge der kommunalen Gebietskörperschaften unterstützen.
Quelle
Landtag Brandenburg Drucksache 4/4297
4. Wahlperiode
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage Nr. 1611
des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin
Fraktion der SPD
Landtagsdrucksache 4/4145